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| Art der Prüfung | Abkürzung | Zulassungsalter |
| Begleithundprüfung | BH | 15 Monate |
| Ausdauerprüfung | AD | 14 Monate |
Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde 1 Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde 2 Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde 3 |
VPG A VPG 1 VPG 2 VPG 3 |
18 Monate 18 Monate 19 Monate 20 Monate |
| Fährtenhundprüfung 1
Fährtenhundprüfung 2 |
FH 1 FH 2 |
18 Monate 20 Monate |
| Wachhundprüfung | WH | 12 Monate |
| Rettungshundtauglichkeits-Prüfung | RTP | 14 Monate |
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Seite Hundesportinfos
Begleithunde - Prüfungsordnung
Begleithundeprüfung / Verhaltenstest / Sachkundeprüfung
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und
Verhalten der
Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren
Beurteilung ist nachstehend
genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle
Teilnehmer haben
die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass
bei der BH/VT eine
Überprüfung der Schussgleichgültigkeit nicht stattfindet. Zur Vorführung in den
Sparten FH, VPG,
IPO, RTP, Agility und Obedience ist der Nachweis der BH/VT erforderlich.
Abnahmeberechtigt für
die BH/VT sind ausschließlich LR aus den Bereichen VPG, Agility und Obedience,
die auf einer
Richterliste eines AZG- Mitgliedsvereines stehen. Das Prüfungsergebnis ist in
dem entsprechenden
Leistungsnachweis zu vermerken.
BH-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss
VPG/Agility/Obedience) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.
Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung
sind den
Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der
ausrichtende VDH-
Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese
Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die
Sachkundeprüfung
analog den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer termingeschützten
Veranstaltung des
Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder
die, die den
behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.
Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den
entsprechenden
Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem
amtierenden
LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor
sie mit ihrem Hund
im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt
fünfzehn Monate.
Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde
in der
Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten
kombiniert, so haben
mindestens 4 Teilnehmer (z. B. VPG, FH, BH, RTP) an den Start zu gehen. Die
zulässige
Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen LR variiert von 10 bis zu 15
Startern und richtet
sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht
überschreiten darf.
(Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als
3 Abteilungen,
ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)
Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer
Unbefangenheitsprobe zu
unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer
und/oder Chip-
Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine
Startberechtigung in einer
Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten
Prüfung. Hunde,
die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren
Prüfungsverlauf
auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe
bestanden hat, im
Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung
ausschließen und im
Leistungsnachweis den Vermerk - ,,Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht
bestanden"
eintragen.
Bewertung
Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden
nicht zur Prüfung
in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen.
Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein
Werturteil
"Bestanden" oder "Nicht bestanden" vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist
bestanden,
wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom LR
als
ausreichend erachtet wurden.
Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-,
Schau-, Kör-
oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung der
Prüfung ist im
Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist
unabhängig vom Erfolg
der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.
A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der
linken Seite
gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen
der
Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung
steht der HF in
sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die
Endgrundstellung der
vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung
verwendet werden.
Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt
Punktabzug. Das Mitführen
von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF
aufgrund körperlicher
Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor
Beginn der Prüfung dem
LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der
linken Seite des HF
nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen,
Halt,
Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch
dem HF
gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der
Hundeführer eine
neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher
Zeitabstand (ca. 3
Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt
werden.
1. Leinenführigkeit (15 Punkte) Hörzeichen ,,Fuß"
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen
Halsband oder
Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen ,,Fuß" freudig zu
folgen. Das
Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu
gehen, ohne zu
halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt
und den
langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen
Gangart sind dann
mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets
mit dem
Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf nicht
vor, nach oder seitlich
laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen ,,Fuß"
gestattet.
Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu
setzen. Der HF darf
hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl.
abseits sitzenden
Hund herantreten. Die Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu
halten und muss
durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe
von
mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten.
Die Gruppe hat
sich durcheinander zu bewegen.
Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes
Verharren des HF
bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der
Leinenführigkeit und in der
Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal
rechts (z.B. in Form
einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in
der Nähe einer
Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen.
Das Loben des
Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung
erlaubt.
Kehrtwendung (180 °)
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber
jeweils als
Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF
herumgehen, oder
die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken Seite
des HF)
zeigen.
2. Freifolgen (15 Punkte)
Hörzeichen ,,Fuß"
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt
sich die
Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund
abgewandte Seite)
und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die
Personengruppe, um dort
mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die
Grundstellung
ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.
3. Sitzübung (10 Punkte)
Hörzeichen ,,Sitz"
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund
geradeaus. Nach
mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Sitz" schnell zu
setzen, ohne dass der
HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt
der HF stehen und
dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu
seinem Hund
zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund
anstatt zu sitzen, sich
legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen
(10 Punkte)
Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß"
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen "Fuß"
geradeaus.
Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Platz" schnell
hinzulegen. Ohne
andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30
Schritt in
gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still
stehen. Auf
Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart
hat sich der
Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen
"Fuß" hat sich der
Hund neben seinen HF zu setzen.
Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so
werden 5 Punkte
entwertet.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10
Punkte)
Hörzeichen ,,Platz", ,,Sitz"
Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem
vom LR
angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder
sonst einen Gegenstand
beim Hund zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem
Rücken zum Hund in
dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben.
Auf
Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere
Richteranweisung
nimmt er ihn mit dem Hörzeichen ,,Sitz" in die Grundstellung. Sitzt, steht oder
liegt der Hund unruhig,
so erfolgt eine Teilbewertung. Ein Hund, der sich erhebt, sich setzt oder über
eine Strecke kriecht, die
länger als sein eigener Körper ist, hat die Übung nicht bestanden.
Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.
Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte)
erreicht, scheidet von
der weiteren Prüfung aus.
B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem
geeigneten Umfeld
innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL fest, wo
und wie die
Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt
werden. Der
öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen
erheblichen
Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche
Abnahme vieler
Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das
Bestehen dieser
Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im
Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden
Hund maßgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR
individuell
auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt bei
Zweifeln in der
Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund
einen
angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in
angemessener
Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der
Schulter in Kniehöhe
des HF - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu
verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson)
geschnitten.
Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.
HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens
6 Personen,
in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf
Anweisung
durch HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen
Unterhaltung ruhig
verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von
hinten von
einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand
wendet der Radfahrer
und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben.
Das
Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und
vorbeifahrendem Radfahrer
befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit
Autos
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird
eines der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während
HF und Hund
weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht
und der HF um
eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu
liegen. Der
Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen
Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit
Joggern oder Inline Scatern
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens
zwei Jogger
überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt,
kommen erneut
Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die
Geschwindigkeit
herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden
bzw.
entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der
HF seinen Hund
während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen
und ihnen wieder
entgegen kommen.
5. Begegnung mit
anderen Hunden
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund
neutral zu
verhalten. Der HF kann das Hörzeichen ,,Fuß" wiederholen oder den Hund bei der
Begegnung in
die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes,
Verhalten gegen-
über Tieren
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig
belebten
Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die
Führleine an
einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht in ein
Geschäft oder einen
Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem
angeleinten Hund
in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu
verhalten. Den
vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung
(starkes Zerren an
der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird
der Hund wieder
abgeholt.
Anmerkung
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem
Hund an den
jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige
Übungen absolvieren
lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt
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| Art der Prüfung | Abkürzung | Zulassungsalter |
| Begleithundprüfung | BH | 15 Monate |
| Ausdauerprüfung | AD | 14 Monate |
Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde 1 Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde 2 Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde 3 |
VPG A VPG 1 VPG 2 VPG 3 |
18 Monate 18 Monate 19 Monate 20 Monate |
| Fährtenhundprüfung 1
Fährtenhundprüfung 2 |
FH 1 FH 2 |
18 Monate 20 Monate |
| Wachhundprüfung | WH | 12 Monate |
| Rettungshundtauglichkeits-Prüfung | RTP | 14 Monate |
| Siehe auch |
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